Maßgeblich ist und bleibt immer die veröffentlichte Gebührenordnung des Betriebs!
Davon abweichende Guthabenberechnungen und ggf. erforderliche Guthabenkorrekturen im Buchungssystem
sind unverzüglich mit dem Betrieb zu klären.
Die Fairness gegenüber dem Betrieb und den anderen Teilnehmern gebietet, dass dieses Buchungssystem nicht
missbräuchlich verwendet wird, also z. B. Termine nicht unnötig blockiert und ausstehende Zahlungen zügig beglichen
werden. Bei Verstoß können Zugänge gesperrt werden.
Als Eltern entscheiden Sie, ob Sie Ihren Kindern die Zugangsdaten übergeben, damit diese selbst
Termine und Karten buchen können, oder ob Sie dies für Ihre Kinder tun. Falls Sie Ihre Kinder buchen lassen, gibt
es verschiedene Möglichkeiten, das Risiko von Fehlkäufen zu begrenzen (z. B. zusätzliche Eltern-Mail zur Info, Eltern-Passwort
für Käufe, monatliches Budget, eingeschränkte Zahlungsarten u.a.) - informieren Sie sich hierzu bitte im Betrieb.
Bitte beachten Sie, dass Sie für die Buchungen Ihrer Kinder haften. Wenn Sie mit Kartenkäufen Ihrer Kinder nicht einverstanden sind,
wenden Sie sich bitte schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen, an den Betrieb. Bereits
absolvierte oder nicht mehr stornierbare Teilnahmen können nicht erstattet werden.
Mit der Anmeldung und der Nutzung dieses Buchungssystems erklären Sie sich mit
den Nutzungsbedingungen und mit der Speicherung Ihrer persönlichen Daten entsprechend der Datenschutzerklärung, die Sie
jederzeit im System über den Link "Datenschutz" in der Fußzeile jeder Seite einsehen können, einverstanden.
Sie können über den verantwortlichen Betrieb jederzeit eine Löschung Ihrer Daten verlangen. Eine Teilnahme an den vom
Betrieb über das Buchungssystem angebotenen Leistungen ist dann allerdings nicht mehr möglich.
Geschäfts- und Nutzungsbedingungen von Reiterverein Lörrach e.V.
Schnupperstunden
Neukunden können bis zu drei Schnupperstunden im Gruppenunterricht bar bezahlen, bevor sie sich für einen Vereinsbeitritt entscheiden, dauerhaft ist eine Teilnahme am Unterricht als Nichtmitglied nicht möglich. Anschließend ist für Reit- oder Voltigierstunden das Monats-Abo zu wählen und das Lastschriftmandat zu erteilen. Gleiches gilt entsprechend für die Teilnahme an Longestunden.
Monats-Abo/Einzelleistungen, Abrechnung
Mit Bezug eines Monats-Abos wird ein Stammplatz in einer der wöchentlichen Reit- oder Voltigierstunden erworben.
Die Pferde werden für den Unterricht leihweise zur Verfügung gestellt und durch den/die Reitlehrer/in zugewiesen. Es besteht kein Anspruch auf Zuteilung eines bestimmten Pferdes.
Nach Vereinseintritt werden alle Unterrichtsleistungen per SEPA-Lastschrift von einem Bankkonto eingezogen. Barzahlung/Überweisung ist nur in Ausnahmefällen möglich.
Der Einzug von einem Schweizer Bankkonto ist derzeit nur bei folgenden Banken möglich: Credit Suisse, Postfinance, UBS. Sollte der Bankeinzug dennoch nicht funktionieren, kann im Ausnahmefall ein Dauerauftrag eingerichtet werden.
Gebühren für Monats-Abos werden zum 03. eines Monats eingezogen.
Einzelleistungen sowie zusätzliche Reitstunden/Leistungen werden in der ersten Woche eines Monats für den Vormonat ebenfalls per SEPA-Lastschrift eingezogen.
Nachholen, Verrechnung
Nicht wahrgenommene Reitstunden im Rahmen des Monats-Abos können bei rechtzeitiger Abmeldung (Stornofrist ist beim Termin angegeben) innerhalb von 4 Wochen nachgeholt werden, sonst verfallen sie. In diesen vier Wochen müssen sowohl die Nachholstunden als auch die regulären Stunden geritten werden. Das Abrechnungssystem erlaubt kein Reiten der Nachholstunden und gleichzeitiges Verschieben der regulären Stunden auf die Folgewochen.
An Feiertagen entfällt die Reitstunde ersatzlos und kann nicht nachgeholt werden. Dies ist in den Preis einkalkuliert.
Reitstunden werden verrechnet
- bei Ausfall aus betrieblichen Gründen (sofern kein Nachholen erfolgt ist)
- bei längerer Krankheit (größer 2 Wochen, ärztl. Attest) nach schriftlicher Benachrichtigung
Beim Voltigieren ist das Nachholen von Stunden nicht möglich
Kündigung
Das Monats-Abo wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und ist mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende schriftlich kündbar.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Monats-Abos aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund ist insbesondere dann gegeben, wenn der/die Reitschüler/Voltigierschüler/in durch ein ärztliches Attest nachweist, dass er/sie krankheitsbedingt keinen Reitsport ausüben kann.
Die Vereinsmitgliedschaft bleibt hiervon unberührt. Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist lt. Beitrittserklärung schriftlich zum Jahresende möglich.
Haftung
Jeder, der die Reitanlage betritt, sollte sich bewusst sein, dass das Reiten/Voltigieren und der Umgang mit Pferden unvorhersehbare Risiken für Leben, Gesundheit und Sachen aller Beteiligten birgt.
Der/die Reit-/Voltigierschüler/in verzichtet auf Ansprüche gegen den Reitbetrieb aus §833 BGB (Tierhalterhaftung) wegen aller durch die Pferde beim Reiten/Voltigieren und im sonstigen Umgang verursachten Personen-, Sach- und Vermögensschäden, soweit diese nicht durch eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung gedeckt sind oder soweit diese Schäden nicht auf vorsätzlicher oder grober Fahrlässigkeit seitens des Reitbetriebs oder seiner eingesetzten Erfüllungsgehilfen beruhen.
Während des Reitunterrichts muss geeignete Reitkleidung sowie eine bruch- und splittersichere Reitkappe getragen werden.
Mit Nutzung der Reitanlage und/oder Teilnahme am Unterricht versichert der/die Reit-/Voltigierschüler/in das Bestehen einer Privathaftpflichtversicherung (für Fremdschäden). Der Abschluss einer geeigneten Unfallversicherung (für eigene Schäden), welche die mit der Ausübung des Reit-/Voltigiersports verbundenen Risiken so weit wie möglich abdeckt, wird dringend empfohlen!
Der Reitbetrieb untersteht der allgemeinen Hof- und Stallordnung, die im Stall aushängt und auf der Homepage einzusehen ist. Wer trotz Verwarnung gegen diese verstößt, kann von der Benutzung der Anlage ausgeschlossen werden.